EHRENKODEX
Grundsätzlich gilt: Alle ordentlichen Mitglieder, sowohl Interim Manager, Interim Management Provider und Interim Management Unternehmen/Sozietäten, demonstrieren stets einwandfreies professionelles Verhalten und richten ihre Entscheidungen und Handlungen am Wohlergehen des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Mandat, mit anderen Interim Managern, den Gesellschaftern des Auftragsunternehmen und mit der Öffentlichkeit unter Einhaltung des Ehrenkodex der DÖIM aus.
Die ordentlichen Mitglieder der DÖIM verpflichten sich:
- Die Gesetze und die allgemein anerkannten gesellschaftlichen Werte zu beachten.
- Nur Mandate zu übernehmen oder zu vermitteln, für deren sorgfältige Erledigung sie über ausreichend Erfahrung, Wissen und Kapazität verfügen bzw. die der von ihnen vertretenen Interim Manager. Andernfalls ist das Mandat abzulehnen.
- Jedes Projekt einer systematischen und neutralen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung gegeben sind. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so muss das Projekt abgelehnt werden oder aber der Auftraggeber ausdrücklich auf die vage Erfolgsaussicht hingewiesen und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen werden.
- Vor Annahme eines Mandats sicherzustellen, dass gegenseitiges Einvernehmen über Ziele, Umfang, Arbeitsablauf, Honorar und Zahlungsmodalitäten herrscht.
- Stets Unabhängigkeit bewahren. Beim Auftraggeber keine mittel- bis langfristigen Abhängigkeiten mit der Person des Interim Managers oder dessen Organisation zu schaffen.
- Handlungen und Entscheidungen fakten- und zielorientiert, frei von persönlichen Beweggründen und Interessenlagen, und unter optimalem Einsatz der Mittel auf die ErfüIIung der vertraglichen Leistung auszurichten.
- Im Rahmen ihrer Tätigkeit immer ein Optimum an Wirtschaftlichkeit anzustreben.
- Die von ihnen geforderten Funktionen, Qualitäten, Termine und Kosten zu sichern und dafür Verfahren und Systeme nach dem aktuellen Wissensstand anzuwenden.
- Den Projektablauf auch bei Ausfall sicherzustellen.
- Für die übertragenen Aufgaben und die im Zusammenhang damit getroffenen Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen.
- Alle Informationen eines Mandanten mit der notwendigen (vereinbarten) Vertraulichkeit zu behandeln (z.B. sie weder unberechtigten Dritten zugänglich machen noch zum eigenen Vorteil nutzen).
- Im Zweifelsfall geeignete Unterstützung bei der DÖIM anzufordern.
- Für einen ungeplanten Ausfall der eigenen Person die Stellvertretung – abgesprochen mit dem Auftraggeber – sicherzustellen. Der Stellvertreter ist mit dem Verhaltenskodex der DÖIM vertraut und handelt in seiner stellvertretenden Rolle auf dessen Basis.
- Nicht in unfairer oder unlauterer Weise mit anderen in Wettbewerb zu treten.
- Das Ansehen der DÖIM zu wahren und nach Möglichkeit zu steigern.